Gemeinsam setzen wir uns für Ihre Gesundheit ein ! Das Team der Praxis Eisenlohr.
Hier erhalten Sie einen Überblick der von uns angebotenen Vorsorgeuntersuchungen und Praxisleistungen.
In unseren in der Ortsmitte gelegenen Praxisräumen mit barrierefreien Zugang und Aufzug versorgen wir Sie nach aktuellsten medizinischen Standards.
Die Praxis ist am Freitag 04.06.2026 geschlossen!
Vertretung in dringlichen medizinischen Fällen erfolgt durch die ärztliche Notfallpraxis am Krankenhaus Reutlingen
Den KV-Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter Tel. 116 117
Für viele ärztliche Notfallpraxen gelten ab sofort an Wochenenden und Feiertagen neue Öffnungszeiten:
Gesundheitscheck 35+
Wir bieten Ihnen im Rahmen des alle 3 Jahre durch die Krankenkassen übernommenen "Gesundheitschecks" an, neben den gesetzlich möglichen Laborleistungen (Bestimmung von Blutzucker, Cholesterin, LDL/HDL-Cholesterin und Triglyceriden) weitere sinnvolle Laborparameter (Großes Blutbild, Leber-/Nierenwerte, Elektrolyte,Harnsäure, Schilddrüse etc.) kostengünstig über unsere hausärztliche Laborgemeinschaft bestimmen zu lassen. Lesen Sie weiter...
Informationen zu empfohlenen Schutzimpfungen (Pneumokokken, RSV, Zoster) erhalten Sie unter Infektionsschutz.de
Bitte beachten!!!
Aufgrund der weiter anhaltenden Infektwelle nehmen Sie im Falle einer Infektsymptomatik immer zunächst telefonisch Kontakt mit uns auf und kommen Sie nicht unangemeldet mit Infektsymptomen in die Praxis!
Infektpatienten werden ausschließlich gesondert behandelt und telefonisch informiert, sobald ein Zutritt in die Praxisräume möglich ist.
Eine telefonische AU-Ausstellung ist in Ausnahmefällen möglich, ein Anspruch besteht nicht, d.h. eine Vorstellung in der Praxis zur
Untersuchung ist in den meisten Fällen obligat.
Das Tragen einer FFP-2 Maske in der Praxis bei Infektsymptomen ist Pflicht!
In der Praxis können Schnelltestungen (Influenza,RSV,COVID) durchgeführt werden, diese sind nur als Selbstzahlerleistung (Kosten:15€) möglich, führen Sie daher bitte bei Infektsymptomen nach Bedarf eigenständig einen Kombischnelltest (RSV,Influenza,COVID-19) durch.
Sollten Sie ein positives Selbsttestergebnis erhalten melden Sie sich telefonisch in der Praxis.
E-Rezepte:
Seit 1/2024 erfolgt die Verordnung
verschreibungspflichtiger Medikamente als E-Rezept.
Bitte denken Sie daher am Quartalsanfang einmalig an die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte (=Behandlungsausweis) um im laufenden Quartal Ihre E-Rezepte telefonisch anfordern zu können!
Wichtig:
FSME:
Häufige Fragen zu Infektionen durch Zeckenstiche/-bissen (Quelle: RKI Berlin)